Häggenschwil SG: Tempo 30 im Quartier West – Bevölkerung kann mitreden
In Häggenschwil SG startet das Mitwirkungsverfahren für eine Tempo-30-Zone. Die Unterlagen liegen vom 23. Oktober bis 27. November 2026 auf.

Der Gemeinderat Häggenschwil startet das Mitwirkungsverfahren für eine Tempo-30-Zone im Gebiet Agenstrasse/Beckenstein/Wetzensbergerstrasse. Die Bevölkerung ist eingeladen, die Planungsunterlagen einzusehen und sich dazu zu äussern.
Im Dezember 2024 hat der Gemeinderat den Grundsatzentscheid gefällt, dass Tempo-30-Zonen nur dann projektiert werden, wenn ein breit abgestützter Antrag aus dem betroffenen Quartier vorliegt. Am 2. Mai 2025 ging ein solcher Antrag aus dem Quartier Agenstrasse/Beckenstein/Wetzensbergerstrasse mit 93 Unterschriften ein. Von den 74 Liegenschaften haben sich 53 dafür und 7 dagegen ausgesprochen, 14 haben keine Rückmeldung gegeben.
Der Gemeinderat erachtete den Antrag als breit abgestützt und leitete die weiteren Schritte ein.
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Bieli, St.Gallen, und der Verkehrstechnik der Kantonspolizei St.Gallen wurden ein technischer Bericht und ein Massnahmenentwurf ausgearbeitet. Vorgesehen sind neben der nötigen Signalisierung und Markierung auch bauliche Massnahmen in Form von Fahrbahnverengungen.
Das Mitwirkungsverfahren läuft vom 23. Oktober bis 27. November 2026.
Mitwirkungsverfahren Tempo-30-Zone
Aufgrund eines Antrags beabsichtigt der Gemeinderat die Umsetzung dieser Tempo-30-Zone. In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro und der Verkehrstechnik der Kantonspolizei St.Gallen wurde das Konzept sowie der Bericht ausgearbeitet. Nebst der erforderlichen Signalisierung und Markierung für Tempo-30-Zonen sind auch baulichen Massnahmen (Fahrbahnverengungen) für die Temporeduktion vorgesehen.
Bevor die öffentliche Auflage erfolgt, gibt der Gemeinderat gestützt auf Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700; RPG) und Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) der Bevölkerung die Möglichkeit, in die vorliegenden Planungsentwürfe Einsicht zu nehmen und bei der Planung mitzuwirken.
Der verkehrstechnische Bericht sowie der Konzeptplan können vom 23. Oktober bis 27. November 2026 im Foyer des Gemeindehauses eingesehen werden.
Die schriftliche Stellungnahme zur Tempo-30-Zone hat bis am 27. November 2026 an den Gemeinderat Häggenschwil zu erfolgen.








