Eine Kommission des St. Galler Kantonsrats schlägt höhere Abgeltungen für Waldbesitzer vor.
Natur
Natur (Symbolbild) - Unsplash

Eine Kommission des St. Galler Kantonsrats hat höhere Abgeltungen für Waldbesitzer vorgeschlagen. Unterstützt wurde sie dabei von verschiedenen Fraktionen in der Februarsession. Die Regierung lehnt einen entsprechenden Vorstoss aber ab.

Ausgangspunkt war die Diskussion in der letzten Februarsession über die Situation der Waldwirtschaft. Unter anderem wurde im Rat ausgeführt, dass die Wald- und Holzbewirtschaftung für viele Besitzerinnen und Besitzer nicht mehr rentiere. Aus Kostengründen werde auf die Pflege verzichtet.

Die Funktion des Waldes als Schutz und Erholungsraum sei nicht mehr gewährleistet, hatte bereits die vorberatende Kommission festgestellt. Besonders gravierend falle ins Gewicht, «dass die zwingend nötige und anspruchsvolle Anpassung an den beschleunigt erfolgenden Klimawandel» nur ungenügend stattfinde.

Gezielte Abgeltungen verlangt

Es brauche nun dringend eine gezielte Abgeltung für aufwendige Waldleistungen, stellte die Kommission fest. Als Beispiele dafür verwies sie auf Projekte, mit denen Trinkwasserspeicher gesichert werden oder auf Massnahmen, mit denen dem Klima angepasste artenreiche Wälder entwickelt und erhalten werden.

Verschiedene Fraktionen kündigten während der Debatte an, die Forderung unterstützen zu wollen. Der entsprechende Vorstoss für eine Gesetzesänderung wird nächste Woche in der Aprilsession behandelt. Und es gibt Widerstand von der Regierung.

Gemeinden und Dritte sollen zahlen

Bereits im Februar hatte Regierungsrat Bruno Damann (CVP) erklärt, dass er Mühe damit habe, dass zur Verbesserung der Erträge der Waldbesitzer kantonale Gesetzesregelungen verlangt würden. Allfällige Abgeltungen sollten auf kommunaler Ebene erfolgen, schlug er vor.

Ähnliche Argumente finden sich nun auch in der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme der Regierung: Es gebe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, die bisherige Förderung anzupassen, heisst es darin. Die Regierung sei aber bereit, für die Umsetzung der «Biodiversitätsstrategie St. Gallen 2018 bis 2025» allfällige benötigte Mehrmittel dem Kantonsrat zur Genehmigung vorzulegen.

Von den Waldbesitzern erwartet sie «Eigeninitiative». Eine allfällige Entschädigung der Kosten solle auf lokaler Ebene mit den Nutzniessern, «Gemeinden oder Dritten», ausgehandelt werden. Dies sei bereits heute möglich.

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