Die Kantone St. Gallen, Thurgau und beide Appenzell befürworten grundsätzlich die Vorschläge zur Bewältigung der Erdgas- und Stromversorgungskrise.
Gasleitung
Eine Gasleitung. (Symbolbild) - AFP

Die Kantone fordern aber zum Teil Nachbesserungen. Beschränkungen und Kontingentierungen beim Verbrauch von Erdgas müssten mit allen Mitteln verhindert werden, heisst es in einer Stellungnahme der Ostschweizer Kantone vom Mittwoch, 21. September 2022. Der Bund müsse klare Bedingungen dafür formulieren, wann und aufgrund welcher Indikatoren die vier Massnahmenstufen ausgerufen würden.

Die Ausnahmen von den Massnahmen sollen umfassender formuliert werden: Neben Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sollten nach Ansicht der Kantone zum Beispiel auch Einrichtungen für Menschen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen unter die Klausel fallen.

Die Kontrolle der möglichen Beschränkungen und Verbote – dafür zuständig sind die Kantone – soll pragmatisch und schweizweit einheitlich geschehen. Dazu müsse der Bund genaue Regeln festlegen. Verstösse sollen in einem einfachen Ordnungsbussen-Verfahren geahndet werden können.

St. Galler Regierung bereitet sich auf einen möglichen Gas- und Strommangel

Die Grenzkantone Thurgau und St. Gallen werden teilweise durch Deutschland und Österreich mit Erdgas versorgt. Das bedeute, dass die beiden Kantone auch abhängig seien von den Beschränkungen und Kontingentierungen in den Nachbarländern. Dies solle der Bundesrat bei seinen Regelungen berücksichtigen, heisst es.

Die St. Galler Regierung informiert am Mittwochmittag, 21. September 2022, gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden, der Gas- und Stromversorgungsunternehmen sowie der Industrie- und Handelskammer (IHK) St. Gallen-Appenzell über die Vorbereitungen auf einen möglichen Gas- und Strommangel.

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