Erika Häusermann (GLP) bestreitet Parteiausschluss

Der Vorstand der GLP des Kantons St. Gallen wird kurz vor den Kantonsratswahlen zurückgepfiffen: Erika Häusermann kann nicht so einfach aus der Partei ausgeschlossen werden. Die Präsidentin der Grünliberalen im Wahlkreis Wil erwirkte eine superprovisorische Massnahme.

erika häusermann
Erika Häusermann wurde aus der GLP Wil ausgeschlossen. - keystone

Der Konflikt hatte sich am Flyer-Verzicht der Wiler GLP entzündet. Flyer seien Ausdruck der Konsum- und Wegwerfgesellschaft. Ein Parteimitglied versandte bald darauf Flyer an die Wiler Haushalte. Der kantonale Vorstand stellte sich in der Folge hinter das Parteimitglied und gegen Erika Häusermann. Flyer würden zu jedem Wahlkampf gehören.

Am vergangenen Montag schloss der Vorstand der Grünliberalen Erika Häusermann aus der Partei aus. Der Ausschluss erfolge wegen «parteischädigenden Verhaltens». Hauptgrund und Auslöser seien ehrverletzende Aussagen im regionalen Online-Magazin hallowil.ch, hatte die kantonale Parteileitung mitgeteilt. Die darin gemachten «öffentlichen und nachweislich unbegründeten Anschuldigungen» gegen eine Parteikollegin seien inakzeptabel. Bereinigungsversuche seien gescheitert.

Erika Häusermann liess die Sache nicht auf sich sitzen. Die Kantonsratskandidatin stellte beim Kreisgericht St. Gallen ein Gesuch zur Anordnung einer vorsorglichen Massnahme. Mit Erfolg. Die GLP kann die 70-Jährige nicht so einfach ausschliessen.

Der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen ordnete am 5. März im Rahmen einer superprovisorischen Massnahme an, dass die Grünliberale Partei des Kantons St. Gallen unter anderem verpflichtet werde, eine Medienmitteilung mit folgendem Inhalt zu erlassen, teilte die GLP am Freitag mit.

«Die Rechtmässigkeit und Gültigkeit des Vorstandsbeschlusses der GLP des Kanton St. Gallen über den Parteiausschluss wird bestritten. Erika Häusermann bleibt bis auf Weiteres ein ordentliches Mitglied der Grünliberalen Partei Kanton St. Gallen.» Bis zur Behandlung der Sache durch die zuständigen Parteiorgane und einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung würden seitens der Parteileitung keine Auskünfte erteilt, hiess es weiter.

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