Der Kanton Thurgau kann erst ab 2031 wieder in die Spitalplanung von St. Gallen einbezogen werden.
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Das Thurgauer Regierungsgebäude in Frauenfeld. - Keystone

Ein Einbezug des Kantons Thurgau in die St. Galler Spitalplanung ist erst wieder auf 2031 möglich. Dies schreibt die St. Galler Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss. Der Grund: Die im März beschlossene Spitalliste ist bis Ende 2031 gültig.

Ursula Egli, SVP-Kantonsrätin und Wiler Stadträtin, wollte in einem im Februar eingereichten Vorstoss wissen, ob die St. Galler Regierung bereit sei, neue Verhandlungen mit dem Kanton Thurgau über eine Spitalplanung im akutsomatischen Bereich aufzunehmen.

In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme erinnert die Regierung an die 2020 gestarteten Bemühungen für eine gemeinsame Spitalplanung innerhalb der Ostschweiz. Glarus und Graubünden hätten aber im September 2022 den definitiven Ausstieg aus dem Projekt erklärt.

Bedingungen des Kantons Thurgau

Der Kanton Thurgau habe im Januar 2023 «den Mehrnutzen einer gemeinsamen Planung kritisch beurteilt» und verschiedene Bedingungen für den Verbleib im Projekt formuliert. Eine Weiterführung der gemeinsamen Spitalplanung mit dem Thurgau sei deshalb als «nicht mehr realistisch erschienen».

Der Kanton St. Gallen habe danach im März 2024 gestützt auf eine gemeinsame Spitalplanung mit Appenzell Ausser- und Innerrhoden die Spitalliste Akutsomatik erlassen. Diese sei bis Ende 2031 gültig. «Ein Einbezug des Kantons Thurgau ist erst mit Blick auf die nächste Spitalplanung möglich», hält die Regierung fest.

In der Interpellation der Wiler Stadträtin geht es auch um die Frage, wieweit eine interkantonale Planung mit dem Thurgau die Entwicklung des Spitals Wil beeinflussen könnte.

Die Regierung erklärte, für das Spitals Wil seien vor allem die Realisierung der geplanten Fusion der vier St. Galler Spitalverbunde, das Patientenaufkommen und die finanziellen Ergebnisse wichtig.

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