Wie die Gemeinde Spiez mitteilt, werden in Spiez, Einigen und Faulensee im Juni 2024 Gräber aufgehoben. Angehörige können Grabmäler bis 10. Juni 2024 entfernen.
Die Schlosskirche in Spiez.
Die Schlosskirche in Spiez. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die gesetzliche Grabesruhe dauert mindestens 20 Jahre. Die Gräber der Gemeinde Spiez werden in der Regel aufgrund der ausreichenden Platzverhältnisse und gemäss Friedhofsplanung frühestens nach 24 Jahren aufgehoben.

Durch eine nachträgliche Urnenbeisetzung wird die gesetzliche Grabesruhe jedoch nicht verlängert.

Aufhebung der Gräber im Jahr 2024

Auf dem Friedhof Spiez werden Erdreihengräber Nummer 81 bis 98 auf dem Feld «A3» im Westteil, Urnenreihengräber Nummer 382 bis 406 auf dem Feld «C1» im Ostteil und Urnenreihengräber Nummer 407 bis 414 auf dem Feld «C1» im Ostteil aufgehoben.

Die Urnenreihengräber Nummer 407 bis 414 werden aufgrund der Erweiterung des Naturparks bereits im Jahr 2024 aufgehoben.

Auf dem Friedhof Einigen werden Erdreihengräber Nummer 17 bis 21 auf dem Feld «B» und Urnenreihengräber Nummer 63 und 64 auf dem Feld «A1» aufgehoben.

Auf dem Friedhof Faulensee werden Erdreihengräber Nummer 14 bis 19 auf dem Feld «D» und Urnenreihengräber Nummer 80 bis 82 auf dem Urnenfeld «2» aufgehoben.

Betroffene Gräber sind gekennzeichnet

Die aufzuhebenden Gräber werden mit Hinweistafeln gekennzeichnet.

Die Abteilung Sicherheit bittet die Angehörigen, welche Grabmäler, Grabschmuck oder Pflanzen übernehmen möchten, diese bis spätestens Montag, 10. Juni 2024, zu entfernen.

Nach diesem Datum werden die Gräber durch die Friedhofgärtner sorgfältig geräumt.

Am Samstag, 8. Juni 2024, findet aus Anlass der Gräberaufhebungen eine kirchliche, ökumenische Besinnungsfeier auf dem Friedhof Spiez statt.

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