Wie die Gemeinde Spiez bekannt gibt, liegt das an die BMBV (Begriffe und Messweisen im Bauwesen) angepasste Baureglement bis zum 27. Mai 2024 öffentlich auf.
Das Schloss Spiez.
Das Schloss Spiez. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2008 den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beschlossen.

Ziel der IVHB ist es, die Baubegriffe und Messweisen in den Kantonen und Gemeinden schweizweit zu vereinheitlichen.

Die Vereinheitlichung stützt sich auf die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV).

Überarbeitung des Baureglements ohne materielle Änderungen

Die Gemeinde Spiez hat entschieden, das Baureglement ohne materielle Änderungen zu überarbeiten.

Das angepasste Baureglement lag während der Mitwirkungsfrist vom 17. Juni bis am 15. August 2021 öffentlich auf.

Im November 2021 wurden die Akten zur Vorprüfung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zugestellt. Der Vorprüfungsbericht ging im Januar 2023 ein.

Die Gemeinde Spiez hat das Baureglement aufgrund des Vorprüfungsberichtes nun überarbeitet und zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Auswirkungen auf laufende und bewilligte Baugesuche

Das an die BMBV angepasste Baureglement liegt vom 25. April bis 27. Mai 2024 öffentlich auf.

Die Gemeinde informiert, dass ab dem ersten Tag der öffentlichen Auflage, das heisst ab dem 25. April 2024, jegliche Baugesuche (Eingangsstempel massgebend) dem alten und dem neuen Baureglement entsprechen müssen.

Laufende (ausgenommen Voranfragen) oder bewilligte Baugesuche und noch nicht ausgeführte Vorhaben betreffen die Umsetzung der BMBV nicht.

Voraussetzungen für vorzeitige Baubewilligung

Entspricht ein Baugesuch nur den neuen Vorschriften, gibt es die Möglichkeit, nach Artikel 37 des Baugesetzes eine vorzeitige Baubewilligung zu beantragen.

Eine vorzeitige Baubewilligung kann jedoch nur erteilt werden, wenn das zuständige Gemeindeorgan die Bauvorschriften beschlossen hat (das heisst Volksabstimmung, welche im November 2024 geplant ist).

Dies kommt ebenfalls zustande, wenn die das Bauvorhaben betreffenden Bauvorschriften unbestritten sind (das heisst keine Einsprache gegen den entsprechenden Baureglementsartikel im Rahmen der öffentlichen Auflage der BMBV vorliegt) oder wenn die zuständige Stelle, das heisst das AGR, dem Baugesuch zustimmt (das AGR ist jedoch sehr zurückhaltend mit der Erteilung von Zustimmungen).

Bei Fragen steht die Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

UmweltSpiez