Stadt Solothurn erleichtert Witterungsschutz im öffentlichen Raum

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Die Stadt erlaubt Gastronomiebetrieben bis zum 6. Februar 2021 das Aufstellen von Witterungsschutzbauten ohne Baubewilligung.

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Am Samstag wird in Solothurn gegen das Coronavirus demonstriert. - Keystone

Die Stadt erlaubt Gastronomiebetrieben bis zum 6. Februar 2021 das Aufstellen von Witterungsschutzbauten auf öffentlichem wie privatem Grund ohne Baubewilligung. Dies jedoch nur, wenn die Abstandsregeln und die sonstigen Corona-Schutzmassnahmen eingehalten werden können. Sollte der Kanton Solothurn beschliessen, dass provisorische Bauten während sechs Monaten bewilligungsfrei aufgestellt werden dürfen, so gälte dies natürlich auch für die Stadt Solothurn.

Wenn Bedarf besteht, diese Provisorien zu beheizen, ist dies mit erneuerbaren Energien, wie Heizvorrichtungen mit Pellets oder Bioäthanol, während des oben erwähnten Zeitraums gestattet. Dabei sind die entsprechenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung sowie Sicherheitsaspekte zu beachten.

Es gelten zudem folgende Regelungen:

- Die Bauten müssen den Anforderungen für ein sicheres Aufstellen, den sicheren Betrieb und den Anforderungen der Feuerpolizei an die Personensicherheit und die Brandverhütung entsprechen. Fluchtwege sind in jedem Fall freizuhalten.

- Für die Benutzung des öffentlichen Grundes gilt: Die Bauten dürfen nur auf der von der Stadtpolizei bewilligten Fläche erstellt werden. Für die Bewilligung muss ein Plan der vorgesehenen Bauten bei der Stadtpolizei eingereicht werden. Die Durchfahrt von Fahrzeugen der Feuerwehr und der Sanität sowie das Aufstellen der Marktstände muss weiterhin gewährleistet sein.

- Die Patentinhabenden und die verantwortlichen Personen haften für allfällige Schäden bei Dritten und am öffentlichen Grund.

Restaurants, die ihre Aussenräume auch über die Wintersaison betreiben und dafür Gebühren entrichten, dürfen den ursprünglich von der Stadtpolizei bis zum 31. Oktober zusätzlich zur Verfügung gestellten öffentlichen Raum bis 31. März 2021 weiterhin nutzen. Die Stadtpolizei wird mit den betroffenen Betrieben Kontakt aufnehmen und den Bedarf abklären sowie die Bewilligung ausstellen. Die Ausweitung der Aussenfläche darf weiterhin nicht zu einer höheren Gesamtzahl der bewirteten Aussenplätze führen.

Die geltenden Regeln bezüglich der Öffnungszeiten sowie die Lärmvorschriften sind ausdrücklich einzuhalten. Im gesamten zur Verfügung gestellten öffentlichen Raum sind die Betriebe weiterhin für die Einhaltung der Schutzmassnahmen betreffend Covid-19 verantwortlich.

Stadtpräsidium und Gemeinderat danken den Solothurnerinnen und Solothurner für die Unterstützung des lokalen Gewerbes und hoffen, dass die Situation das offen halten von Restaurants weiterhin gestattet.

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