Solothurn: Regierungsrat lehnt Beschwerde gegen GV-Beschluss ab
Peter Stampfli, Präsident der RPK, reichte beim Regierungsrat Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung von 2020 ein.

Seit 2016 vermerkt die Rechnungsprüfungskommission (RPK) der Stadt Solothurn in ihren jährlichen Bestätigungsberichten zur Rechnung, dass die Beteiligung der Stadt an der Regiobank und das Kapital der Regio Energie Solothurn anders verbucht werden müssten.
Da die Gemeindeversammlung nie auf diese Vorschläge eintrat, reichte Peter Stampfli, Präsident der RPK, beim Regierungsrat Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 18. August 2020 ein, die Jahresrechnung zu genehmigen. Diese Beschwerde wurde am 27. April 2021 vom Regierungsrat abgelehnt.
Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn behandelte am 18. August 2020 unter anderem die Jahresrechnung 2019.
In der Detailberatung wurde ein Antrag von Peter Stampfli betreffend Bilanzierung der Regiobank Solothurn AG und der Regio Energie Solothurn gemäss Empfehlungen im Bestätigungsbericht der RPK abgelehnt. Daraufhin reichte Peter Stampfli gegen den erwähnten Beschluss eine Beschwerde beim Regierungsrat ein.
Bilanzierung der Aktien der Regiobank ist korrekt
Der Regierungsrat hält in seinem Entscheid fest, dass es sich bei der Beteiligung der Stadt an der Regiobank zwar nicht um eine «zwingende», aber um eine «freiwillige» öffentliche Aufgabe handelt, die sich die Gemeinde selber gegeben hat.
Dies weil die Gemeindeversammlung und somit die Legislative am 27. Juni 2017 eine Vereinbarung mit der Regiobank abgeschlossen hat, in der die Beteiligung am Aktienkapital in der Höhe von mindestens 20 Prozent festgelegt wurde.
Diese Vereinbarung durch die Gemeindeversammlung kann als Auftrag des Gesetzgebers angesehen werden, der eine öffentliche Aufgabe zu begründen vermag. Aus diesem Grund darf die Beteiligung im Verwaltungsvermögen aufgeführt werden, weshalb die Beschwerde betreffend Bilanzierung der Aktien der Regiobank Solothurn AG als unbegründet abgewiesen wurde.
Bilanzierung der Regio Energie Solothurn ist korrekt
Betreffend Regio Energie Solothurn macht der Beschwerdeführer geltend, dass das Startkapital der Gesellschaft bei deren Ausgliederung aus der Einwohnergemeinde von der Stadt zur Verfügung gestellt wurde und daher als Dotationskapital im Verwaltungsvermögen zu verbuchen sei.
Die Stadt stellt sich auf den Standpunkt, dass kein Dotationskapital gebildet wurde. Aus dieser Sicht wird die Regio Energie zwar im Anhang der Bilanz aufgeführt, aber nicht bilanziert. Im Entscheid führt der Regierungsrat aus, dass bei Gemeinden im Kanton Solothurn das Dotationskapital nur zur Anwendung gelangt, wenn in den Statuten ein solches festgelegt wird.
Dies ist bei der Regio Energie nicht der Fall, weil die vier zusammengelegten Stadtwerke bereits vor der Überführung in die öffentlich-rechtliche Unternehmung im Sinne von Spezialfinanzierungen geführt wurden. Dementsprechend verfügten diese Werke bereits vor der Übertragung über eigene Aktiven und Passiven.
Es ergab sich somit keine Notwendigkeit, spezifisches Kapital gegenüber den damaligen Städtischen Werken zu dotieren, da schon Eigenkapital vorhanden war. Auch diese Beschwerde erwies sich für den Regierungsrat als unbegründet und wurde daher abgewiesen.
Der Beschwerdeführer kann nun innert 10 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn einreichen. Die Stadt Solothurn hofft aber, dass mit diesem Entscheid des Regierungsrates die Sachlage genügend geklärt ist, und künftig keine Vorbehalte im Bestätigungsbericht zur Jahresrechnung mehr gemacht werden.