Kernpunkt des Reglements ist die Ausrichtung von Beiträgen an städtische Vereine, die junge Musizierende fördern.
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Musik. (Symbolbild) - Keystone
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An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2018 reichte Elia Leiser eine Motion ein, welche die Schaffung eines Reglements zur Jugendmusikförderung in Analogie zur Jugendsportförderung anregte. Die Motion wurde an der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2019 erheblich erklärt und nun mit der Bewilligung des Reglements umgesetzt.

Das von der Gemeinderatskommission verabschiedete Reglement zur Jugendmusikförderung legt für die städtischen Musikvereine die Richtlinien fest, wie sie für ihre Jugendförderung Unterstützung erhalten können. Damit werden die Musikvereine den Sportvereinen gleichgestellt, ähnlich der Förderungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene durch das Bundesamt für Kultur und das Bundesamt für Sport.

Kernpunkt des Reglements ist die Ausrichtung von Beiträgen an städtische Vereine, die junge Musizierende fördern und über ein Förderungskonzept gemäss Jugend und Musik verfügen. Ein solches Förderungskonzept benötigt ein Verein auch, um vom Bund Unterstützungsbeiträge zu erhalten, dies ist vergleichbar mit Jugend und Sport Konzepten. Vereine, die kein Konzept nach J+M aufweisen, können nach Vorlage eines vergleichbaren Konzepts ebenfalls von städtischen Fördergeldern profitieren. In diesen Fällen entscheidet das Stadtpräsidium über die Anspruchsberechtigung. Anspruchsberechtigte Vereine müssen ihren Sitz in der Stadt haben und ebenso ihre Musiktätigkeit in Solothurn ausüben.

Drei Arten von Beiträgen

Grundsätzlich können mit dem Reglement, das am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, drei Arten von Beiträgen beantragt werden: Erstens erhält ein Verein jährliche Beiträge für Jugendliche bis 20 Jahre, die ihren Wohnsitz in der Stadt Solothurn haben und im Verein mitwirken. Diese Beiträge können erstmals im April 2022 mit den entsprechenden Adresslisten beantragt werden. Zweitens können für jeden nach dem 1. Juli dieses Jahres beim BAK abgerechneten J+M Kurs zusätzliche Beiträge geltend gemacht werden und drittens besteht weiterhin die Möglichkeit, Gesuche für einmalige Beiträge für ausserordentliche Aufwendungen einzureichen.

Die Beitragssätze für die jährlichen Förderbeiträge junger Musikerinnen und Musiker werden durch die Gemeinderatskommission im Rahmen des Budgetprozesses festgelegt. Für die abgerechneten J+M Kurse erhalten die Vereine 75 Prozent des Beitrages, der vom BAK an den Verein ausrichtet wird.

Die einmaligen Beiträge für ausserordentliche Aufwendungen sind im Budget der Stadt wie bisher enthalten und können durch den Stadtpräsidenten oder die Stadtpräsidentin gesprochen werden.

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