Wie die Gemeinde Bellach informiert, werden die Hundehalter gebeten, die Hundesteuer ab Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.
Blick auf Bellach mit der evangelisch-reformierten Kirche.
Blick auf Bellach mit der evangelisch-reformierten Kirche. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Alle Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2023 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bellach registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer.

Als Grundlage dient die Hundedatenbank AMICUS. Die Hundesteuer beträgt pro Hund 140 Franken.

Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats April 2023 verschickt.

Die Hundehalter werden gebeten, die Hundesteuer ab Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.

Angabe der Hundedaten bei der Einwohnergemeinde

Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist gemahnt (Mahngebühr 50 Franken).

Neue Hundehalter melden sich vor der Übernahme eines Hundes mit Angabe der Hundedaten bei der Einwohnergemeinde Bellach. Die Kennzeichnung und Registrierung erfolgen durch Ihren Tierarzt.

Seit der Einführung der Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind.

Hunde die von der Abgabepflicht befreit sind

Adresse- und Personendatenänderungen von Hundehalter sind der Einwohnergemeinde Bellach zu melden.

Der Tod oder die Weitergabe des Hundes ist der Gemeindeverwaltung respektive der Hundedatenbank AMICUS ebenfalls zu melden.

Von der Abgabepflicht befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April 2023 noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee und Blindenführhunde.

Für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht dankt der Gemeinderat und steht bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

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