Der Brand vom 5. Februar in einem leerstehenden Haus in Solothurn wurde durch das Hantieren mit offener Flamme respektive Raucherwarenüberreste verursacht.
Kantonspolizei Solothurn
Kantonspolizei Solothurn. - Kantonspolizei Solothurn

Das Wichtigste in Kürze

  • In Solothurn brannte am 5. Februar ein leerstehendes Haus.
  • Als Ursache steht das unsachgemässe Hantieren mit einer offenen Flamme im Vordergrund.
  • Eine vorsätzliche Handlung konnte nicht ausgeschlossen werden.
Ad

Am Montag, 5. Februar 2024, kam es in einem leerstehenden Haus an der Wengistrasse in Solothurn zu einem Brand. Dabei wurde der obere Gebäudeteil massiv beschädigt und der Dachstock zerstört, verletzt wurde niemand.

Die Ermittlungen zur Brandursache durch Spezialisten der Kantonspolizei Solothurn haben in der Zwischenzeit ergeben, dass der Brand im Bereich des Estrichzugangs entstanden ist und durch das unsachgemässe Hantieren mit einer offenen Flamme, wie beispielsweise einem Feuerzeug, respektive durch Raucherwarenüberreste initiiert wurde.

Fahrlässigkeit steht im Vordergrund

Dabei steht eine Fahrlässigkeit im Vordergrund. Entsprechend dürften sich unbekannte Personen widerrechtlich in der Liegenschaft aufgehalten haben. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte konnten im Gebäude keine Personen festgestellt werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Solothurn