Wie die Gemeinde Biberist berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäss zu kürzen.
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde bittet alle Grundstückeigentümer zu überprüfen, ob ihre Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Diese Vorgaben zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Grünhecken längs Strassen und Trottoirs, bei Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen sind das ganze Jahr einzuhalten.

Die Grundstückeigentümer werden ersucht, dies so bald wie möglich zu erledigen.

Rückschnitt an privaten Grundstücksgrenzen

Speziell macht die Gemeinde auch darauf aufmerksam, dass Bäume und Sträucher entlang von privaten Grundstücksgrenzen auf die Grenzen zurückgeschnitten werden müssen.

Die gesetzlichen Vorgaben sind auf einer Abbildung auf der Gemeindewebseite einzusehen.

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