Bezug der Hundesteuer 2022 in Bellach
Alle Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2022 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bellach registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer. Als Grundlage dient die Hundedatenbank Amicus. Die Hundesteuer beträgt pro Hund 140 Franken. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats April 2022 verschickt.
Die Gemeinde bittet die Einwohner, die Hundesteuer ab Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist gemahnt (Mahngebühr kostet 50 Franken). Neue Hundehalter melden sich vor der Übernahme eines Hundes mit Angabe der Hundedaten bei der Einwohnergemeinde Bellach. Die Kennzeichnung und Registrierung erfolgen durch den Tierarzt.
Seit der Einführung der Hundedatenbank Amicus sind die Hundehalter dafür verantwortlich, dass ihre Daten in Amicus über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalter sind der Einwohnergemeinde Bellach zu melden.
Von der Abgabepflicht befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April 2022 noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee und die Blindenführhunde. Für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht dankt die Einwohnergemeinde Bellach den Einwohnern.