Wie die Gemeinde Rümlingen informiert, besteht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2022 im Wald und an Waldrändern eine Leinenpflicht.
Hund
Eine Frau geht mit einem Hund spazieren. (Symbolbild) - keystone
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Die Gemeinde Rümlingen macht die Hundehalter darauf aufmerksam, dass im Kanton Basellandschaft für alle Hunde von 1. April bis 31. Juli 2022 Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern besteht.

Wer seinen Hund im Waldgebiet in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. Zudem dürfen wildernde Hunde nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht erlegt werden.

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