Wie die Gemeinde Rümlingen mitteilt, müssen Hunde im Wald und am Waldrand ab dem 1. April bis 31. Juli 2023 an der Leine geführt werden.
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Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde möchte die Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass im Kanton Basellandschaft für alle Hunde von 1. April bis 31. Juli 2023 Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern besteht.

Wer seinen Hund im Waldgebiet in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren.

Zudem dürfen wildernde Hunde nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht erlegt werden.

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