Wie die Gemeinde Rümlingen mitteilt, wurde per 1. Juli 2022 ein Meldeverfahren für kleinere Luft- und Wasser Wärmepumpen im Aussenbereich eingeführt.
Das Viadukt bei Rümlingen auf der Bahnstrecke zwischen Olten SO und Sissach BL. (Archivbild)
Das Viadukt bei Rümlingen auf der Bahnstrecke zwischen Olten SO und Sissach BL. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
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Per 1. Juli 2022 führt der Regierungsrat ein Meldeverfahren für kleinere Luft- und Wasser Wärmepumpen im Aussenbereich ein. Die bisher uneinheitliche Praxis in den Gemeinden hat zu Unsicherheiten geführt. Mit dieser Änderung wird der Prozess nun vereinfacht.

Die Bewilligungspflicht von aussen aufgestellten Luft- und Wasser Wärmepumpen war bisher bis zu einer Grösse von 1,7 mal 1 mal 1,4 Metern, mit mindestens 2 Metern Grenzabstand nicht dem kantonalen Baubewilligungsverfahren unterstellt. Die uneinheitliche Praxis bei den Gemeinden führte zu Verwirrungen und Unsicherheiten.

Der Regierungsrat hebt das bisher teilweise angewendete kommunale Bewilligungsverfahren für bestimmte Kategorien von aussen aufgestellten Wärmepumpen bis zu einer Grösse von 2 Kubikmetern per 1. Juli 2022 auf und wandelt es in ein kantonales Meldeverfahren um.

Die Kriterien orientieren sich an denjenigen des Kantons Basel-Stadt, was einen Vorteil für regional tätige Unternehmen der Branche darstellt. Die Meldung kann ab Anfang Juli online auf der Webseite des kantonalen Bauinspektorates vorgenommen werden.

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