Wie die Gemeinde Gelterkinden mitteilt, informiert die Gemeinde zu Bestimmungen bezüglich des Banntagschiessens.
Der Dorfkern Gelterkinden mit gut erhaltenen Bauernhäusern.
Der Dorfkern Gelterkinden mit gut erhaltenen Bauernhäusern. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Schiesszone wird auf die offiziell begangenen Strassen der jeweiligen Banntagsrotten begrenzt.

Der Routenplan ist im Aushang bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

Bestimmungen sind zu befolgen

Das Banntagsschiessen ist in Gelterkinden im Rahmen einiger Bestimmungen gestattet, wenn dadurch keine Drittpersonen gefährdet werden.

Im Siedlungsgebiet ist es von 11.30 bis 12.30 Uhr in den Schiesszonen, die den von der jeweiligen Banntagsrotte offiziell begangenen Strassen entsprechen, gestattet.

In dem Siedlungsgebiet ist es nach der offiziellen Rückkehr am Abend bis spätestens 19 Uhr und ausserhalb des Siedlungsgebietes bis 19 Uhr erlaubt.

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