Böckten

Böckten hebt allgemeines Feuerverbot auf

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Sissach,

Wie die Gemeinde Böckten informiert, ist das Feuerverbot im Offen- und Kulturland aufgehoben. Beim Feuermachen ist immer noch Vorsicht geboten.

Das Gemeindehaus in Böckten.
Das Gemeindehaus in Böckten. - Nau.ch / Werner Rolli

Nach den teilweise kräftigen Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft verringert. Die Waldbrandgefahrendstufe ist neu auf 3. Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland wird deshalb aufgehoben. Auch aufgrund der prognostizierten sehr schönen und warmen Wetterperiode besteht in den meisten Teilen des Kantons Basel-Landschaft aber weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.

Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf. Im Kanton Basel-Landschaft gilt weiterhin, dass es verboten ist, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-, Kohle-, Einweg-, Gasgrills et cetera).

Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten. Das Steigenlassen von «Himmelslaternen/Heissluftballonen» (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.

Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern sowie weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote.

Welche Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote muss man beachten?

Am Unterlauf der Birs (Redingbrücke bis Birsmündung) besteht ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier. In der Birs zwischen Schänzlibrücke Münchenstein und Holzbrücke (unterhalb Kraftwerk Neue Welt) sowie Eisenbahnbrücke Münchenstein bis Höhe Aliothstrasse Arlesheim (BBC-Kamin) gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.

In der Ergolz zwischen der Rösslibrücke Augst und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot. Im Tosbecken vom Giessen in Kilchberg ist das Betreten und Baden zum Schutz der Fische ebenfalls untersagt.

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