

Steinerberg gibt Anweisungen zur Grüngutentsorgung

Wie die Gemeinde Steinerberg berichtet, sollen keine Fremdstoffe ins Grüngut gegeben werden, damit aus dem Sammelgut wieder wertvoller Humus entstehen kann. Nicht abbaubare Plastikteilchen gelangen über die Landwirtschaftsböden auch in die Nährstoff- und Wasserkreisläufe.
Es wird strikt getrennt, was in die Grünabfuhr gehört und was nicht
In die Grünabfuhr gehören Gartenabfälle, Rasen- und Wiesenschnitt (kein Heu), Strauch- und Baumschnitt, Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre), Balkon- und Topfpflanzen inkl. Erde (ohne Topf) sowie Unkraut ohne Blacken und Ambrosia.
Plastiksäcke (ausser abbaubare Compobags mit Gitterdruck), Säcke und Verpackungen aus Karton, Papier und Kunststoff, Zigarettenstummel, Verpackte Lebensmittel, Kaffee- und Teekapseln (auch kompostierbare), Kompostierbares Geschirr, Altholz behandelt oder unbehandelt, Problempflanzen (Neophyten, Blacken und Ambrosia), Infektiöser Abfall wie Binden, Tampons, Windeln, Verbandsmaterial, Katzenstreu, Glas, Metall, Sand, Kies und Steine, Katzen- und Hundekot sowie Asche gehören nicht ins Grüngut.
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