Staatspersonal soll flexiblere Anstellungsbedingungen erhalten
Der automatischer Lohnanstieg und das starre Pensionierungsalter sollen der Vergangenheit angehören: Der Schwyzer Regierungsrat will das Personal- und Besoldungsgesetz teilrevidieren und damit dem Staatspersonal flexiblere Anstellungsbedingungen geben.

Der Regierungsrat hat am Donnerstag seinen Bericht und Antrag an den Kantonsrat veröffentlicht. Die letzte Teilrevision des 1991 geschaffenen Personal- und Besoldungsgesetzes stammt von 2006.
Seither habe sich die Arbeitswelt stark verändert, teilte der Regierungsrat mit. Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Digitalisierung verlangten eine höhere Flexibilität.
Ein Revisionspunkt ist die Entlöhnung. Die zwei bestehenden Lohnsysteme werden zusammengeführt, der automatische Lohnanstieg wird durch eine individuelle Lohnentwicklung ersetzt. Dies erlaube eine gerechtere Verteilung der für die Beförderungen zur Verfügung stehenden Lohnsumme, erklärte der Regierungsrat.
Schwyz kennt heute ein Pensionierungsalter für Frauen und Männer von 65 Jahren. Dieses solle flexibler ausgestaltet werden, erklärte der Regierungsrat. Neu solle der oder die Angestellte zwischen dem 59. und dem 70. Altersjahr selbst den Pensionierungszeitpunkt bestimmen können.
Die Überbrückungsrente ab Alter 63 soll abgeschafft werden. Die Schwyzer Staatsangestellten sollen ferner etwas mehr Ferien haben. Insgesamt soll die Revision der Anstellungsbedingungen kostenneutral sein.