Schwyz: Sportanlage Wintersried soll erweitert werden

Gemeinde Schwyz
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Die Gemeinde Schwyz SZ will die Sportanlage Wintersried ausbauen. Ab dem 20. August 2026 liegt die Änderung des Zonenplans einen Monat öffentlich auf.

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Die Sportanlage Wintersried aus der Luft – rund 0.8 Hektaren Landwirtschaftsland sollen neu der Intensiverholungszone zugewiesen werden. - zVg

Die Sportanlage Wintersried ist von überkommunaler, regionaler Bedeutung. Aufgrund der hohen Nutzungsnachfrage stösst sie jedoch zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Gemeinderat Schwyz hat deshalb erste Überlegungen angestellt, wie die Sportanlage weiterentwickelt werden könnte.

Mit einer projektbezogenen Änderung des Zonenplans sollen die rechtlichen Grundlagen dazu geschaffen werden.

amtl. Mit dem bevorstehenden Bau der Muotabrücke West wird

die Sportanlage Wintersried in absehbarer Zeit wesentlich besser erschlossen sein. Damit ist die Grundvoraussetzung für einen Ausbau der Anlage gegeben. Der Gemeinderat hat bereits im Zuge des Sportstättenkonzepts eine strategische Auslegeordnung zur langfristigen Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur in der Gemeinde Schwyz vorgenommen.

Anhand einer Machbarkeitsstudie wurde für das Wintersried geprüft, welche Ziele mit der Realisierung einer Mehrzweckhalle erfüllt werden können. Diese Machbarkeitsstudie bildet eine wichtige Grundlage für den Ausbau der Sportanlage. Die Stiftung Schwyzer Sport plant ihrerseits eine effizientere Nutzung der bereits vorhandenen Flächen («Innenverdichtung»).

Zonenplanänderung erforderlich

Die vorgesehene Erweiterung der Sportanlage Wintersried ist im kantonalen Richtplan enthalten. In einem nächsten Schritt soll nun die projektbezogene Änderung des Zonenplans erfolgen. Die aktuell noch in der Landwirtschaftszone gelegene Fläche von rund 0.8 ha wird neu der Intensiverholungszone zugewiesen.

Bei der Zonenabgrenzung wurde darauf geachtet, das Kulturland zu schonen und möglichst wenige Fruchtfolgeflächen (beste ackerfähige Böden) zu beanspruchen.

Öffentliche Mitwirkung

Das Erlassverfahren für die Nutzungsplanung richtet sich nach 25 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Der Entwurf der Zonenplanänderung wird ab Donnerstag, 20. August 2026, während einem Monat öffentlich auf der Website der Gemeinde Schwyz oder bei der Abteilung Hochbau, Herrengasse 23, Schwyz, einsehbar sein. Der Gemeinderat nimmt dazu Einwendungen und Vorschläge entgegen.

Um das Vorhaben möglichst zügig vorantreiben zu können, werden parallel zur Nutzungsplanung die bisherigen Abklärungen vertieft und konkretisiert. Die Sportvereine werden frühzeitig in diesen Prozess einbezogen.

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