Schwyz: Regierung will bessere Entschädigung für enteignete Bauern
Landwirte, die im Kanton Schwyz enteignet werden, dürfen sich wohl schon bald auf eine höhere Entschädigung freuen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schwyzer Regierung will bessere Entschädigung für enteignete Bauern.
- Der Preis könnte von 5 bis 12 auf 5 bis 30 Franken pro Quadratmeter steigen.
Enteignet der Kanton Schwyz Landwirte, soll er diesen künftig eine höhere Entschädigung für das betroffene Land zahlen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Teilrevision des Enteignungsgesetzes bis am 15. Juni 2022 in die Vernehmlassung geschickt.
Mit dem am Mittwoch publizierten Gesetzesentwurf setzt der Regierungsrat eine Motion des Kantonsrats um. Dieser hatte verlangt, dass der Kanton Schwyz bei Enteignungen Kulturland künftig nach den neuen und höheren Sätzen des Bundes entschädige. Das Parlament begründete dies mit der Rechtsgleichheit.
Enteignung ohne Gewinn
Der Regierungsrat hatte die Motion abgelehnt, weil er die Verfassungsmässigkeit des von den eidgenössischen Räten festgelegten Entschädigungssatzes anzweifelte. Eine Entschädigung für eine Enteignung dürfe nicht dazu führen, dass der Enteignete Gewinn erziele. Er solle nur für die Enteignung schadlos gehalten werden. Entsprechende Diskussionen hatte es auch im Bundesparlament gegeben.
Schwyz soll Lösung übernehmen
Die 2021 in Kraft getretene Bundeslösung, die der Kanton nun übernehmen soll, setzt als Entschädigung den dreifachen Schätzpreis fest. Der Regierungsrat geht davon aus, dass somit ein Quadratmeter mit 5 bis 30 Franken entschädigt werden muss.
Im Kanton Schwyz ist derzeit eine Entschädigung von 5 bis 12 Franken pro Quadratmeter vorgesehen. Gemäss der Regierung ist das Maximum aber beinahe der Regelfall. Die Vergütungen dürften sich mit der Übernahme der Bundesregelung in etwa verdoppeln, teilte der Regierungsrat mit.
Kantone für einheitliche Regeln
Gemäss der Vernehmlassungsbotschaft hat die Übernahme der Bundeslösung den Vorteil, dass die Entschädigung einheitlich gehandhabt wird. Dies unabhängig davon, ob der Bund, der Kanton oder eine Gemeinde das Land enteignet. Auch in anderen Kantonen laufen Bestrebungen, die neue Regelung des Bundes zu übernehmen.
Die Erhöhung des Entschädigungspreises verteure allerdings Bauwerke, bei denen Landwirtschaftsland enteignet werden müsse, erklärte der Regierungsrat. Auf der anderen Seite könne dem an sich legitimen Interesse der Landeigentümer nach einer höheren Abgeltung weitgehend Rechnung getragen werden.