Schwyz klärt über Betrieb und Unterhalt von Nebenstrassen auf
Wie der Kanton Schwyz berichtet, wurden an einem Informationsabend die Trägerschaften von Nebenstrassen über ihre Rechte und Pflichten informiert.

Im Kanton Schwyz gibt es rund 130 einfache Gesellschaften, die Träger und Betreiber von Nebenstrassen sind.
Das Amt für Landwirtschaft als öffentliche Aufsichtsstelle informierte die Geschäftsführer von einfachen Gesellschaften am Mittwochabend im Mythenforum über ihre Rechte und Pflichten sowie die aktuellen Entwicklungen betreffend die Benutzung und Finanzierung solcher Nebenstrassen.
Bei einfachen Gesellschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen, die mit gemeinsamen Mitteln ein gemeinsames Ziel verfolgen.
Informationen durch Fachreferate
Im vorliegenden Fall ist dies die Erstellung oder der Unterhalt einer Nebenstrasse. Im Vorjahr fand ein analoger Anlass statt, damals für Flurgenossenschaften.
Rund 120 Personen leisteten der Einladung Folge.
Das Team um Amtsvorsteher Mario Bürgler konnte mit mehreren Fachreferaten und Fragerunden wichtige Informationen vermitteln.
Beteiligungen an Strassenprojekten
Thematisiert wurden insbesondere der Betrieb und der Unterhalt einer Strasse, der Verfahrensablauf zum Bezug von öffentlichen Beiträgen sowie die möglichen Haftungsgrundlagen einer einfachen Gesellschaft und ihrer Gesellschafter.
Ziel der Veranstaltung war es unter anderem, die einfachen Gesellschaften über die möglichen Beiträge vonseiten des Kantons und des Bundes an Strassenprojekten sowie über ihre Verantwortlichkeiten mit Blick auf den Strassenunterhalt zu informieren.
Im anschliessenden Apéro bestand Gelegenheit für den direkten Austausch mit den Projektleitern des Amtes sowie für einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch anderen einfachen Gesellschaften.






