Schwyz: Grundwasserschutzzone Mythenquelle wird aufgehoben

    Gemeinde Schwyz
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    Wie die Gemeinde Schwyz informiert, wird die Aufhebung am Freitag, 16. Juni 2023, im Amtsblatt veröffentlicht.

    Stadt Brunnen vor dem Rathaus der Gemeinde Schwyz.
    Stadt Brunnen vor dem Rathaus der Gemeinde Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Gemeinderat Schwyz hat in engem Austausch mit der Dorfgenossenschaft Schwyz entschieden, das Verfahren für die Aufhebung der Grundwasserschutzzone Mythenquelle anzustossen.

    Investitionen in modernste Technologien ermöglichen, die angeschlossenen Laufbrunnen unverändert mit einwandfreiem (Trink-) Wasser zu versorgen.

    Die Aufhebung wird am Freitag, 16. Juni 2023, im Amtsblatt veröffentlicht.

    Die Grundwasserschutzzone Mythenquelle wurde vom Gemeinderat Schwyz im Jahr 1988 erlassen und 1993 durch den Regierungsrat des Kantons Schwyz genehmigt.

    Die fehlende Rechtskonformität wurde bestätigt

    Das Wasser der Mythenquelle wird in der vor rund 20 Jahren sanierten Brunnenstube im Dorfbachquartier gefasst, mit einer UV-Desinfektionsanlage aufbereitet und in 38 öffentliche und private Laufbrunnen eingespiesen.

    Die vor Inkrafttreten der geltenden Gewässerschutzgesetzgebung «mit beschränkter Wirkung» ausgeschiedene Grundwasserschutzzone Mythenquelle ist nach geltendem Recht bundesrechtswidrig.

    Die fehlende Rechtskonformität wurde bereits mehrfach von kantonalen Amts- und Fachstellen bestätigt, verbunden mit der klaren Erwartungshaltung gegenüber der Gemeinde Schwyz, die Grundwasserschutzzone Mythenquelle aufzuheben.

    Die Grundwasserschutzzone Mythenquelle wird aufgehoben

    In Zusammenarbeit mit der Dorfgenossenschaft Schwyz und der Gemeinde Schwyz sowie unter Beizug einer renommierten Fachfirma wurde vertieft geprüft, ob die Trinkwasserqualität trotz der aus rechtlicher Sicht faktisch unausweichlichen Aufhebung der Grundwasserschutzzone Mythenquelle erhalten bleiben kann.

    Aus diesen Abklärungen resultierte, dass mit bestimmten technischen Investitionen der unbefristete Weiterbetrieb der Laufbrunnen mit Trinkwasser aus der Mythenquelle realisierbar ist.

    Das detaillierte Schutzkonzept und die darauf abgestimmten Massnahmen für die erforderliche Umrüstung der Brunnenstube liegen vor.

    Die Grundwasserschutzzone Mythenquelle wird erst mit der Umsetzung der technischen Installationen im Bereich der Brunnenstube aufgehoben.

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