Kantonsrat will nichts wissen von ökologischen Lenkungsabgaben

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Im Schwyzer Kantonsrat haben die Grünliberalen erfolglos Lenkungsabgaben auf Öl- und Gasheizungen sowie auf Strom aus nicht erneuerbaren Energien gefordert: Beide Vorstösse wurden abgelehnt.

Kantonsratssaal Schwyz
Der leere und neu sanierte Kantonsratssaal von Schwyz. (Archivbild) - Keystone

Die Einführung von kantonalen Abgaben auf Öl- und Gasheizungen hatte in der Kantonsratssitzung am Mittwoch keine Chance. Ein entsprechendes Postulat eines GLP-Parlamentariers wurde mit 51 zu 38 Stimmen als nicht erheblich erklärt. Dieser hatte gesagt, dass man ein klares Zeichen gegen den Klimawandel setzen müsse. Es brauche endlich Massnahmen für die Reduktion von CO2-Emissionen. Teile der CVP und die SP unterstützten den Vorstoss der GLP.

SVP und FDP sowie der Regierungsrat sprachen sich gegen Lenkungsabgaben aus. Einerseits sei die Wirkung sehr klein und andererseits der Aufwand sehr gross. Ein kantonaler Alleingang mache keinen Sinn. Lenkungsabgaben müssten, wenn schon, auf Bundesebene eingeführt werden. Ein FDP-Redner erinnerte daran, dass der Bund seit 2008 eine CO2-Abgabe erhebt. Diese sei als Lenkungsabgabe konzipiert und verteure den Einsatz von Heizöl und Erdgas.

Ein Sprecher der SVP warnte vor einer finanziellen Mehrbelastung für die Endverbraucher. Solche Lenkungsabgaben würden etwa in Form von höheren Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt. Zudem gebe es andere Wege, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Auch ohne Lenkungsabgabe habe in den letzten Jahren ein Wandel bei Gebäudeheizungen stattgefunden.

Kein Gehör hatte der Schwyzer Kantonsrat auch für ein weiteres, ähnliches Postulat aus der GLP. Dabei ging es um die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Strom aus nicht erneuerbaren Energien. In diesem Vorstoss wollten einzelne Redner der SVP «Ökosozialismus» erkannt haben. Das zweite GLP-Postulat lehnte die FDP ab, weil diese Lenkungsabgabe «sehr aufwendig und sehr undurchdacht» sei. Mit 67 zu 18 Stimmen wurde das Postulat als nicht erheblich erklärt.

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