Im Januar können die Unternehmen im Kanton Schwyz Härtefallunterstützung beantragen. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Kredit bewilligt.
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Der Kantonsrat Schwyz bei einer Sitzung im Mai 2020. - Keystone
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Der Schwyzer Kantonsrat hat die Finanzierung der Härtefallmassnahmen im Kanton mit 93 zu drei Stimmen angenommen. Somit wurde ein Nachtragskredit von 4,976 Millionen Franken bewilligt, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons. Zusammen mit den finanziellen Mitteln des Bundes stehen Schwyz nun 15,55 Millionen Franken zur Verfügung.

Mit dem Kredit sollen Unternehmen unterstützt werden, welche wirtschaftlich unter der Corona-Krise leiden und als Härtefälle gelten. Die Unterstützung wird dabei auf keine Branche eingeschränkt. Der Kanton übernimmt weitgehend die Regelung des Bundes. Bei den Mitteln handelt es sich um nicht rückzahlbare Beiträge.

Die Anträge können voraussichtlich vom 5. bis Ende Januar digital eingereicht werden. Ein entsprechendes Antragsformular wird auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet werden. Die Formulare werden dann bis Ende Februar geprüft.

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