Kanton Schwyz plant die Anpassung des Nutzungsplanverfahrens
Das kantonale Planungs- und Baugesetz trat auf den 1. September 1988 in Kraft.
In den letzten Jahren verlangten einerseits Änderungen des Bundesrechts (Mehrwertausgleich und Baulandmobilisierung) und andererseits verschiedene parlamentarische Vorstösse sowie Erfahrungen aus der Verwaltungs- und Gerichtspraxis Änderungen des kantonalen Planungs- und Baurechts.
Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 eine weitere Teilrevision des PBG (zweite Etappe) verabschiedet. Dabei wurden allerdings gewichtige Aspekte ausgeklammert.
Die Vernehmlassung dauert bis September 2023
Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Raumplanung-, Umwelt-, Verkehr- und Energie gelangte nach dieser Kantonsratssitzung zum Schluss, dass nun ohne Verzug alle anstehenden Revisionspunkte in einer weiteren Vorlage abzuhandeln seien.
Der Regierungsrat stimmte diesem Vorgehen zu und beauftragte das Volkswirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung der vorliegenden Teilrevision, welche das Prüfen einer Anpassung und Vereinfachung des kommunalen Nutzungsplanverfahrens, Prüfen einer Schwyzer Vereinheitlichung der Baubegriffe und Nutzflächenziffern nach dem Austritt aus der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), Abarbeitung der hängigen parlamentarischen Vorstösse, insbesondere zum Baubewilligungsverfahren, sowie Digitalisierung der Planungs-, Bewilligungs- und Mehrwertabgabeverfahren und Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen, als auch Mehrwertabgaben, Gewässerabstände, Zonengrenzabstände, Solaranlagen und Strafbestimmungen umfasst.
Die Vernehmlassung bei den Gemeinden, Bezirken, Parteien und Verbänden findet vom 19. Mai 2023 bis 15. September 2023 statt und ist auf der Webseite des Kantons Schwyz zu finden.
Nachfolgend wird die Vorlage überarbeitet und dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen.