Kanton Schwyz: Landschaftskonzeption kommt ohne Schlüsselgebiete
Der Kanton Schwyz erarbeitet seine Landschaftskonzeption ohne die umstrittenen Schlüsselgebiete. Der Bund genehmigt den Richtplan laut Kanton auch so.

Im Zuge der Erarbeitung der Landschaftskonzeption wurde das Thema Schlüsselgebiete kontrovers diskutiert. Lange musste davon ausgegangen werden, dass ohne die Bezeichnung von Schlüsselgebieten bzw. kantonal bedeutsamen Landschaften eine künftige Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund nicht möglich ist. Nach Absprachen mit den zuständigen Bundesämtern durch die kantonalen Stellen (Amt für Wald und Natur, Amt für Raumentwicklung) konnte erreicht werden, dass eine Richtplangenehmigung auch ohne neue Schlüsselgebiete möglich ist.
Im Rahmen einer Aussprache zu diesem Thema hat der Regierungsrat in der Folge entschieden, die kantonale Landschaftskonzeption ohne Schlüsselgebiete weiter auszuarbeiten und als Grundlage für eine nächste Richtplanrevision zu verwenden.
Ziele für die Landschaft
Die kantonale Landschaftskonzeption beinhaltet in dieser reduzierten Form eine Einteilung des Kantons in Landschaftsräume sowie eine Definition von Entwicklungszielen für die Gesamtlandschaft und pro Landschaftsraum. Es werden Massnahmen zur Förderung der landschaftlichen Eigenheiten aufgezeigt und Aussagen zu kantonal bedeutsamen Landschaften formuliert. Dabei ist zu begründen, weshalb ein Verzicht auf die sogenannten Schlüsselgebiete möglich ist.
Mit der Landschaftskonzeption wird ausserdem eine Differenzierung der Schutzziele der bestehenden BLN-Gebiete (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) vorgenommen.
Die Ausarbeitung der Landschaftskonzeption wird unter den neuen Vorgaben fortgesetzt. Die Konzeption dient als wichtige Grundlage für den sorgsamen Umgang mit der Landschaft als Standortkapital und identitätsstiftenden Erholungsraum im Kanton Schwyz sowie als Grundlage für eine nächste Richtplanrevision.






