Kanton Schwyz: Darmkrebsvorsorge – Regierungsrat stützt neues Programm
Im Kanton Schwyz sollen die Grundlagen für ein Darmkrebsvorsorgeprogramm erarbeitet werden. Der Regierungsrat beantragt, das Postulat erheblich zu erklären.

Das Postulat P 9/26 fordert die Einführung eines kantonalen Früherkennungsprogramms für Darmkrebs. Darmkrebs ist im Kanton Schwyz die vierthäufigste Krebsneuerkrankung und die dritthäufigste krebsbedingte Todesursache. Der Regierungsrat unterstützt die Erarbeitung der Grundlagen für ein Darmkrebsvorsorgeprogramm.
Der Regierungsrat erachtet die derzeitige Versorgungslage im Bereich der Darmkrebsfrüherkennung als gut. Nichtsdestotrotz unterstützt er die Erarbeitung der Grundlagen für ein Darmkrebsvorsorgeprogramm parallel zur Umsetzung des Früherkennungsprogramms für Brustkrebs. Die gesetzlichen Grundlagen werden aktuell in Erfüllung des Postulats P 20/25: «Einführung eines Früherkennungsprogramms für Brustkrebs» erarbeitet und könnten ebenfalls für ein Darmkrebsvorsorgeprogramm gelten.
Die Kosten des Krebsvorsorgeprogramms sollen mit Ausnahme des Selbstbehalts durch den Kanton und die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen werden. Dem Kantonsrat wird beantragt, das Postulat P 9/26 erheblich zu erklären.
Was ist ein Postulat?
Mit einem Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, zu prüfen, ob dem Kantonsrat über einen bestimmten Gegenstand eine Vorlage zu unterbreiten oder ob eine andere Massnahme zu treffen ist. Der Regierungsrat nimmt innert sechs Monaten Stellung zum Postulat. Anschliessend entscheidet der Kantonsrat darüber, ob das Postulat erheblich erklärt wird.
Wenn das Postulat erheblich erklärt wird, hat der Regierungsrat zwei Jahre Zeit, um dem Kantonsrat einen Bericht zu unterbreiten. Mit der Berichterstattung ist das Postulat erledigt. Mit einem Postulat kann auch das Ergreifen des Kantonsreferendums oder das Einreichen einer Standesinitiative in Auftrag gegeben werden.






