Wie die Gemeinde Einsiedeln meldet, hat der Bezirksrat die Initiative «Bezirksbeitrag an das Sportzentrum Obere Allmeind» für gültig erklärt.
Die Altstadt von Einsiedeln und das Kloster Einsiedeln.
Die Altstadt von Einsiedeln und das Kloster Einsiedeln. - Nau.ch / jpix.ch
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Am 2. November 2022 reichte der Verwaltungsrat der Genossenschaft Sportzentrum Allmeind die von zirka 1400 Stimmberechtigten unterzeichnete Initiative «Bezirksbeitrag an das Sportzentrum Obere Allmeind» ein.

Der Bezirksrat erklärt diese in der Form der allgemeinen Anregung für gültig.

Die Initiative hat zum Inhalt «Gewährung eines einmaligen Bezirksbeitrages an die Baukosten des Sportzentrums Allmeind in der Höhe von 12,5 Millionen Franken und jährlich wiederkehrenden Beiträgen an die Betriebskosten in der Höhe von 1,1 Millionen Franken zugunsten der Genossenschaft Sportzentrum Allmeind».

Beschleunigte Behandlung

Eine Initiative, die von fünf Prozent der Stimmberechtigten, aber höchstens 300 Stimmberechtigten unterzeichnet ist, gilt als sogenannte Pluralinitiative.

Eine solche ist nicht innert zwölf Monaten, sondern innert sechs Monaten nach Rechtskraft der Gültigerklärung der Bezirksgemeinde zur Beratung vorzulegen und anschliessend der Urnenabstimmung zuzuführen.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Initiative bereits an der Rechnungsgemeinde vom 18. April 2023 beraten und dann an die Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 verwiesen wird.

Weitere Fragen stehen noch offen

Die Initiative hat einmalige und wiederkehrende Ausgabenbewilligungen des Bezirks zum Gegenstand, die einer ausgearbeiteten Sachvorlage bedürfen.

Zu klären sind insbesondere Nutzungs- und Kontrollrechte der Öffentlichkeit, die Verpflichtungen des Bezirks, Defizitgarantien, und welche Vereine in welchem Umfang mit der verlangten Hallensolidarität an den Betrieb des Sportzentrums beizutragen haben.

Die Initiative ist daher in der Form der allgemeinen Anregung entgegenzunehmen.

Der Bezirksrat wird bis Februar 2023 zur Initiative von Gesetzes wegen Stellung nehmen und zuhanden der Bezirksgemeinde Antrag stellen.

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