Wie die Gemeinde Arth informiert, sollten die Angehörigen Grabsteine, Einfassungen und Pflanzen bis zum 31. Dezember 2022 entfernen.
Die Gemeindeverwaltung Arth im Kanton Schwyz.
Die Gemeindeverwaltung Arth im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Friedhofverwaltung der Gemeinde Arth ordnet die Räumung diverser Gräber an (zwei Felder in Goldau). Zur Räumung der Gräber gilt eine Frist bis zum 31. Dezember 2022, innert welcher die vorhandenen Grabsteine, Einfassungen und Pflanzen zu entfernen sind.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Friedhofverwaltung die Abräumung vornehmen und über Grabsteine und andere Gegenstände verfügen. Weitere Auskünfte erhält man telefonisch bei der Friedhofverwaltung Arth.

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