Wie die Gemeinde Arth berichtet, werden in den Wohnquartieren Rufiberg- und Tafelstattstrasse sowie Fischmatt- und Wybergliweg Tempo-30-Zonen eingerichtet.
Die Seepromenade in Arth am Südufer des Zugersees.
Die Seepromenade in Arth am Südufer des Zugersees. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gestützt auf eine bei der Gemeinde Arth von 36 Mitunterzeichnern eingereichte Eingabe hat der Gemeinderat Arth mit Beschluss vom 8. Januar 2024 die Verkehrsanordnung für die Einführung der Zonensignalisation «Tempo-30-Zone» im Einzugsgebiet Rufiberg- und Tafelstattstrasse und Fischmatt- und Wybergliweg in Arth verfügt.

Diese Verkehrsanordnung hat das Tiefbauamt Kanton Schwyz mit Verfügung vom 20. Februar 2024 genehmigt.

Im «Amtsblatt Kanton Schwyz» vom 23. Februar 2024 wird nun die entsprechende Verkehrsanordnung öffentlich ausgeschrieben.

Verbesserung von Aufenthalts- und Wohnqualität durch Tempo 30

Mit der Einführung der «Tempo-30-Zone» in den bestehenden Wohnquartieren des Bauzonengebiets der Gemeinde Arth kann dem siedlungsorientierten Strassencharakter optimal Rechnung getragen werden.

Dieses Temporegime wirkt sich erfahrungsgemäss positiv auf die Verkehrssicherheit aus.

Die Sicherheit des Langsamverkehrs und die Verkehrssicherheit im Allgemeinen sowie die Aufenthalts- und Wohnqualität können durch diese Massnahme erhöht werden.

Bereits heute sind ein Grossteil des siedlungsorientierten Strassennetzes des Bauzonengebiets des Ortsteils Arth mit der Geschwindigkeitslimite «Tempo-30-Zone» signalisiert.

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