Verlängerung Anmeldefrist für Prämienverbilligung 2021
Neu ist eine Anmeldung für die Prämienverbilligung 2021 im Verlauf des ganzen nächsten Jahres noch möglich.

Das Coronavirus beschäftigt uns weiterhin stark. Viele spüren die Folgen der Pandemie auch finanziell.
Aus diesem Grund hat der Schwyzer Regierungsrat entschieden, die Anmeldefrist auch für die Prämienverbilligung 2021 zu verlängern. Neu ist eine Anmeldung für die Prämienverbilligung 2021 im Verlauf des ganzen nächsten Jahres noch möglich.
Als Anmelde- und Verwirkungsfrist gilt der 31. Dezember 2021. Je nach Anmeldeeingang erhalten Sie die Prämienverbilligung möglicherweise rückwirkend per 1. Januar 2021.
Anmeldung
Am einfachsten und schnellsten melden Sie sich online für die Prämienverbilligung an. Unter www.aksz.ch/ipvdigital können Sie das Formular online ausfüllen und der Ausgleichkasse Schwyz direkt zustellen.
Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung. Informationen finden Sie auch im Merkblatt.
Empfehlung
Die Ausgleichskasse Schwyz empfiehlt, dass die Anmeldung zur Prämienverbilligung 2021 möglichst noch im Herbst 2020 eingereicht wird. Wenn Sie sich noch im Herbst anmelden, werden Sie bis im Dezember 2020 über Ihren Anspruch fürs kommende Jahr informiert. So kann Ihre Krankenkasse die Prämienverbilligung bereits ab Januar 2021 bei Ihren Prämienrechnungen berücksichtigen.