Lockerung der Massnahmen Sportanlagen in der Gemeinde Galgenen
Die gemeindeeigenen Sportanlagen und Turnhallen sind per 12. Mai 2020 unter Auflagen für sportliche Trainings wieder begrenzt zugänglich gemacht worden.

Vereinsmitglieder, welche die Sportanlagen und Turnhallen benützen wollen, werden nur dann zu Training zugelassen, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept gemäss den gültigen Richtlinien vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eingereicht und durch die Gemeinde genehmigt wird. Die generellen Empfehlungen und Vorgaben zur Pandemie sind auch ausserhalb des eigentlichen Trainingsbetriebs zu befolgen resp. einzuhalten.
Andere Anlässe, wie etwa Sitzungen, Versammlungen, Präsentationen etc. können bis auf Weiteres nicht in den gemeindeeigenen Liegenschaften und Anlagen durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Sitzungen vom Gemeinderat, Behörden und gemeindlichen Kommissionen. Diese können in den Räumlichkeiten der Gemeinde stattfinden, sofern die Hygienerichtlinien befolgt werden.