Der Regierungsrat ruft die Banken dazu auf, die Wirtschaft in der Corona-Krise zu unterstützen. Er sichert ihnen daher eine Kreditausfallgarantie zu.
Rathaus Schwyz
Die E-Kommunalfahrzeuge finden in Schwyz (vorerst) kein Gehör. - Keystone
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Der Regierungsrat des Kantons Schwyz habe die Eckpunkte eines umfangreichen Hilfspakets für die Schwyzer Wirtschaft festgelegt, teilt die Staatskanzlei am Freitag mit. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen sei es, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen.

Der Kanton will selbst keine Kredite vergeben, aber für Kredite 50 Millionen Franken als Kreditausfallgarantie bereitstellen. Damit deckt der Kanton einen Drittel der Kreditsumme, welche die Banken den Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung stellen. Somit steht der Wirtschaft im Kanton Schwyz kurzfristig ein Kreditvolumen von 150 Millionen Franken zur Verfügung.

Kulanz bei Zahlungsfristen

Weiter sei der Regierungsrat gewillt, sämtliche eingehenden, bewilligten Rechnungen innert 15 Tagen zu bezahlen. Die Zahlungsfristen für Rechnungen seitens des Kantons dehnt er auf 120 Tage aus.

Ferner hat der Regierungsrat entschieden, die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 von natürlichen Personen vom 31. März auf den 31. Mai 2020 hinauszuschieben. Zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen im Bereich Sport und Kultur stockt der Regierungsrat zudem den Beitrag aus dem Lotteriefonds zugunsten der Sport- und Kulturförderung um insgesamt 1 Million Franken auf. Als weitere Massnahme wird der landwirtschaftliche Betriebshilfefonds um ebenfalls 1 Million Franken erhöht.

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