Anmeldung für die Prämienverbilligung 2022 in Altendorf
Wie die Gemeinde Altendorf informiert, können Einwohner mit bescheidenen Einkommensverhältnissen eine Prämienverbilligung bis 31. Dezember 2022 beantragen.

Wer den Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2022 geltend machen möchte, muss die Anmeldung bis spätestens 31. Dezember 2022 einreichen. Die Anmeldung zur Prämienverbilligung 2023 muss bis spätestens 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Informationen findet man auf der Webseite der Ausgleichskasse Schwyz.
Die Formulare zur Einreichung der Prämienverbilligung findet man im Online-Schalter der Gemeinde Altendorf oder unter dem Link «Formulare Prämienverbilligung» auf der Homepage der Gemeinde.
Antragsteller senden bitte die Anmeldung an die Ausgleichskasse Schwyz. Sie sollten die Anmeldung auf deren Vollständigkeit kontrollieren. Die Einwohner dürfen die Anmeldung auch bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Altendorf einreichen. Sollte jemand Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, darf man sich gerne an die AHV-Zweigstelle wenden.