Wie die Gemeinde Altendorf meldet, wird der Teilerschliessungsplan Uferweg ab 23. Februar 2024 öffentlich, um Fuss- und Radwege am Seeufer rechtlich zu sichern.
Die Gemeinde Altendorf.
Die Gemeinde Altendorf. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Gemeinde Altendorf beabsichtigt, mit dem Teilerschliessungsplan Uferweg für die Bevölkerung das Angebot an Fuss- und Radfahrerverbindungen langfristig rechtlich zu sichern.

Der entsprechende Teilerschliessungsplan wird ab dem 23. Februar 2024 öffentlich aufgelegt.

Ziel ist es, von der Gemeindegrenze Freienbach bis zur Gemeindegrenze Lachen eine durchgehende Fuss- und Radfahrerverbindung entlang des Seeufers anbieten zu können und somit einen Teil zum Oberseerundweg beizutragen.

Die Zugänglichkeiten für private Liegenschaften werden durch die Verbindung nicht beeinträchtigt.

Teils ausgebaut, teils neu zu gestalten

Die Verbindung muss nicht zwingend entlang des Seeufers erstellt werden, sondern soll vielmehr eine attraktive und sichere Verbindung für den Freizeitverkehr bilden.

Grosse Wegabschnitte sind heute bereits ausgebaut und bedürfen keiner baulichen Anpassungen.

Kleinere Abschnitte müssen entsprechend ausgebaut oder neu gebaut werden.

Die Unterlagen liegen öffentlich auf

Die Gemeinde Altendorf kommt für diesen Ausbau auf. Dafür sind die Abschnitte als kommunale Basiserschliessung in den Erschliessungsplan aufzunehmen.

Der Teilerschliessungsplan Uferweg wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Altendorf während den üblichen Öffnungszeiten oder nachfolgend online eingesehen werden.

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