Am Mittwoch wurde in Urdorf ZH einen Lenker gestoppt, der trotz Führerausweisentzug unterwegs war. Im Auto und seinem Haus fand die Polizei mehrere Drogen.
Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich. - Kantonspolizei Zürich

Das Wichtigste in Kürze

  • In Urdorf ZH versuchte am Mittwoch ein Lenker vor einer Polizeikontrolle zu flüchten.
  • Im Fahrzeug und bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Drogen sichergestellt.
  • Der Verdächtige und seine Ehefrau wurden festgenommen.
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Kurz vor 12 Uhr fiel einer zivilen Patrouille der Kantonspolizei Zürich ein Automobilist auf, welcher im Verdacht stand, trotz Entzug des Führerausweises unterwegs zu sein.

Die Patrouille folgte dem Fahrzeug und forderte den Fahrer mit dem Signal «Stop Polizei» zum Anhalten auf.

Dieser ignorierte die Aufforderung und begann offensichtlich in der Mittelkonsole sowie im Fussraum seines Fahrzeuges zu hantieren, wobei er in der Ausfahrt Urdorf-Süd auf den Pannenstreifen geriet.

Der Verdächtige kollidierte bei seiner Flucht beinahe mit der Leitplanke

Anschliessend touchierte er mit dem Fahrzeug den Grünstreifen und kollidierte beinahe mit der Leitplanke. Nach diesen Fahrmanövern konnte das Auto gestoppt und der Lenker, ein 33-jähriger Albaner, kontrolliert werden.

Kokain
Kokain. (Symbolbild) - dpa

Im Fahrzeug stellten die Polizisten über 80 Gramm Heroin und Kokain sicher, worauf der Mann festgenommen wurde.

Bei der Hausdurchsuchung wurden mehrere Betäubungsmittel sichergestellt

Bei der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Hausdurchsuchung am Wohnort des mutmasslichen Täters fanden die Polizisten weitere Betäubungsmittel, eine Schreckschusspistole sowie für Drogenhandel übliche Utensilien.

Die Gesamtmenge der sichergestellten Beweismittel beläuft sich auf rund 330 Gramm Heroin, 20 Gramm Kokain und 250 Gramm Streckmittel.

Wegen Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln wurde auch die zu Hause anwesende 46-jährige Ehefrau verhaftet. Die beiden Festgenommenen wurden der Staatsanwaltschaft zugeführt.

Wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz wird gegen ihn ein zusätzliches Strafverfahren eingeleitet.

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