Urdorf: Baugesuch für Mobilfunk-Antennenanlage bewilligt

    Gemeinde Urdorf
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    Gleichzeitig lehnt der Gemeinderat Urdorf die Nutzung von gemeindeeigenen Liegenschaften für Mobilfunk-Infrastruktur weiterhin ab.

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    Personen am Smartphone. (Symbolbild) - Keystone

    Der Gemeinderat Urdorf hat informiert, dass Baugesuche für Mobilfunk-Antennenanlagen, welche die Einführung der 5. Mobilfunkgeneration betreffen, sistiert werden, bis ein seitens Bund in Aussicht gestellter Expertenbericht vorliegt. Der Expertenbericht der von alt Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks, liegt seit dem 28. November 2019 vor.

    Der Bericht liefert aber, da er gleichsam von der 5G-Technologie gegenüber kritischen wie befürwortenden Stimmen verfasst worden ist, kaum klare Aussagen betreffend Gefährdung durch Strahlung und bringt keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) gibt vor, dass die Bewilligungsbehörde eine Baubewilligung erteilen muss, wenn das Bauvorhaben den Vorschriften der Gesetzgebung entspricht.

    Moratorien von Gemeinden und Kantonen sind rechtlich nicht zulässig. Die Kompetenz der Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen liegt beim Bund.

    Ablehnung der Erstellung von neuen Antennen

    Gemeinden könnten lediglich einzelne Mobilfunkanlagen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens verhindern, wenn die Einordnung und Gestaltung nach § 238 PBG nicht erfüllt würde. Daher hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 13. Januar 2020 die Baubewilligung für den Umbau der bestehenden Kommunikationsanlage an der Feldstrasse 41 bewilligt.

    Das auch verbunden mit der Auflage, entsprechende Strahlen-Abnahmemessungen durchzuführen und Beiträge von adaptiven Antennen im Sinne eines Worst Case-Szenarios in die Messung einzubeziehen. Zwei Parteien haben in diesem Verfahren während der öffentlichen Auflage des Bauvorhabens den baurechtlichen Entscheid (Baubewilligung) verlangt, was sie zu einem allfälligen Rechtsmittel gegen den Entscheid des Gemeinderates legitimiert.

    Gleichzeitig hat der Gemeinderat Urdorf eine Anfrage eines Mobilfunkanbieters für die Erstellung von neuen Antennen auf verschiedenen Gemeindeliegenschaften abgelehnt. Der Gemeinderat hält somit unverändert an seiner Praxis fest und stellt gemeindeeigene Liegenschaften nicht als Standorte für Mobilfunkantennen zur Verfügung.

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