Stein am Rhein: Walderhöfe bleiben verpachtet – Restaurant schliesst

Der Stadtrat von Stein am Rhein SH verpachtet die Flächen der Walderhöfe bis Ende 2027 weiter. Das Restaurant Oberwald 1 schliesst am 18. Oktober 2026.

Stein am Rhein
Stein am Rhein: Walderhöfe bleiben verpachtet – Restaurant schliesst (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Damit sichergestellt ist, dass die Flächen auch während der laufenden Arbeiten zur zukünftigen Ausrichtung der städtischen Landwirtschaft ohne Unterbruch bewirtschaftet werden, hat der Stadtrat die befristete Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen der Walderhöfe bis Ende 2027 geregelt.

Die Pacht des Landwirtschaftsbetriebs Unterwald wird bis zum 31. Dezember 2027 mit den bisherigen Pächtern Fritz und Dominique Schürch weitergeführt. Zusätzlich übernehmen Fritz und Dominique Schürch bis Ende 2027 die landwirtschaftlichen Pachtflächen von Oberwald 2. Damit konnte für die betroffenen Flächen zeitnah eine verlässliche Übergangslösung gefunden werden.

Auch die landwirtschaftlichen Flächen von Oberwald 1 sollen ab Februar 2027 bis Ende 2027 im Rahmen einer Übergangslösung verpachtet werden. Hierzu führt der Stadtrat Gespräche mit den städtischen Landwirtinnen und Landwirten.

Mit der Pensionierung der heutigen Pächter wird der Landwirtschaftsbetrieb Oberwald 2 in seiner bisherigen Form per Ende 2026 eingestellt. Auch der Landwirtschaftsbetrieb Oberwald 1 wird ab Ende Januar 2027 nicht mehr weitergeführt. Die landwirtschaftlichen Flächen bleiben jedoch weiterhin verpachtet und werden bewirtschaftet.

Mit der Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs Oberwald 1 wird auch das Restaurant Oberwald 1 per 18. Oktober 2026 geschlossen. Der Stadtrat bedauert diesen Schritt sehr. Das Restaurant ist seit vielen Jahren eng mit dem Oberwald verbunden und für zahlreiche Gäste aus Stein am Rhein und der Region ein geschätzter Ort der Begegnung.

Der Stadtrat dankt den bisherigen Pächtern für ihr langjähriges Engagement und ihren Einsatz für den Landwirtschaftsbetrieb und das Restaurant.

Die nun getroffenen Regelungen gelten bewusst als Übergangslösungen bis Ende 2027.

Wie die landwirtschaftliche Nutzung und die Betriebe der Walderhöfe langfristig ausgestaltet werden, wird der Stadtrat unter Einbezug des Begleitgremiums und der betroffenen Anspruchsgruppen prüfen und festlegen. Die unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen sollen dabei angemessen berücksichtigt und tragfähige Grundlagen für die weiteren politischen Entscheide geschaffen werden.

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