Stadt und EVSH einigen sich bei Wärmeverbünden
Die Stadt Schaffhausen und EVSH regeln den Anschluss einzelner Liegenschaften an Wärmeverbünde. Die EVSH kann sie temporär versorgen, bis SH POWER übernimmt.

Wie die Stadt Schaffhausen bekannt gibt, haben der Stadtrat und die Energieverbund AG Schaffhausen zusammen ein Konzept erarbeitet, mit dem Liegenschaftsbesitzenden in bestimmten Gebieten ein rascher Anschluss an einen Wärmeverbund ermöglicht wird und die vereinbarten Konzessionsperimeter eingehalten werden.
Die Energieverbund AG Schaffhausen (EVSH) verfügt über eine Konzession der Stadt für den Bau und Betrieb eines Wärmeverbundes in einem vertraglich definierten Gebiet in den Quartieren Gruben, Emmersberg und Ungarbühl/Schönbühl. Dies bedeutet, dass die EVSH über das Recht und die Pflicht zur Wärmeversorgung der Liegenschaften innerhalb des vereinbarten Perimeters verfügt.
Wärmeverbünde, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sind in verschiedenen Gebieten der Stadt Schaffhausen oft die geeignetste Lösung für den Ersatz der fossilen Heizungen. Stadtrat und EVSH sind sich einig, dass klare und einheitliche Spielregeln akzeptiert und eingehalten werden müssen, damit die für einen raschen und koordinierten Ausbau von Wärmeverbünden benötigte Rechts- und Planungssicherheit gewährleitet ist.
Rechtssicherheit und Interessen der Anwohnerschaft im Zentrum der Vereinbarung
Im Sinne der Kunden haben Stadt und EVSH deshalb eine kooperative Lösung vereinbart. Für einzelne, klar bezeichnete Liegenschaften ausserhalb des Konzessionsgebiets der EVSH, welche auf einen Fernwärme-Anschluss angewiesen sind, bevor der Wärmeverbund der städtischen Werke (SH POWER) in Betrieb geht, bieten Stadt und EVSH eine pragmatische Lösung an:
Mit dem Einverständnis der Stadt können die Liegenschaften durch die EVSH erschlossen und temporär versorgt werden. Die EVSH ist zur Versorgung dieser Liegenschaften berechtigt und verpflichtet bis zum Anschluss an den städtischen Wärmeverbund. Danach gehen die Kundenbeziehung sowie die Infrastruktur zu gleichen Konditionen an SH POWER über. Die Einzelheiten werden zwischen SH POWER und EVSH geregelt. Für die Kunden entstehen kein Mehraufwand und keine Mehrkosten.
Mit dieser Lösung legt die Vereinbarung zwischen Stadt und EVSH den Fokus auf die Interessen der Wärmebezüger und deren Bedarf für eine rasche Lösung zum Ersatz der fossilen Heizungen. Gleichzeitig werden der rechtliche Rahmen und die geltenden Perimeter der Wärmeverbünde von EVSH und SH POWER eingehalten.
Damit wird nicht zuletzt auch die Rechtssicherheit für künftige Konzessionen für Wärmeverbünde Dritter gewahrt. Der Stadtrat und die EVSH legen damit bisherige Unstimmigkeiten betreffend Einhaltung der Konzession bei und einigen sich auf ein kooperatives, koordiniertes und rechtlich abgesichertes Vorgehen.










