Der Kanton Schaffhausen weitet die Zertifikatspflicht aus: Ab Donnerstag müssen alle Besuchenden des Kantonsspitals sowie der Psychiatrie Breitenau ein Corona-Zertifikat vorweisen. Nicht geimpfte oder genesene Mitarbeitende müssen sich repetitiv testen.
Spital
Die Hirslanden-Klinik in Schaffhausen (Archivbild) - Keystone
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Besuchende Kinder unter 12 Jahren müssen entweder einen negativen Corona-Test oder einen Genesungsnachweis vorweisen, der nicht älter als 6 Monate ist, oder ein enges Familienmitglied besuchen. In besonderen Fällen können sie vom Spital eine Sondererlaubnis erhalten, wie das Gesundheitsamt Schaffhausen am Mittwoch mitteilte.

Personen, die in den letzten 48 Stunden potentielle Corona-Symptome aufgewiesen haben oder diese noch immer aufweisen - etwa Husten, Fieber oder Halsschmerzen - ist der Zutritt zum Kantonsspital und dem Psychiatriezentrum Breitenau untersagt, wie die Spitäler Schaffhausen schreiben.

Die Massnahmen würden zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden ergriffen. Sämtliche Patientinnen und Patienten, die bisher auf einer Schaffhauser Intensivstation wegen eines schweren Corona-Verlaufs behandelt worden seien, seien nicht geimpft gewesen, heisst es in der Mitteilung des Gesundheitsamts.

Die Privatklinik Belair habe die Zertifikatspflicht bereits am 13. September eingeführt.

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