Der Schaffhauser Kantonsrat schränkt die Bildung von finanzpolitischen Reserven ein.
Kantonsratswahlen schaffhausen
Blick auf den Kantonsratssaal im Rathaus in Schaffhausen. - Keystone
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Mit 33 zu 24 Stimmen hat der Schaffhauser Kantonsrat am Montag, 15. Mai 2023, die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes, wie sie die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte, beschlossen.

Die Vorlage der Regierung war wesentlich weniger restriktiv. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.

Finanzpolitische Reserven dürfen in Zukunft nur noch für ganz bestimmte Zwecke gebildet werden.

Dies sind etwa die Vorfinanzierung von Investitionen, für die bereits ein Ausgabenbeschluss vorliegt oder der Ausgleich von Umständen, die sich auf die Finanzen auswirken, welche der Kanton beziehungsweise die Gemeinden nicht direkt beeinflussen können.

Kritikpunkt: Zweck sei sehr weit ausgelegt

Das Instrument der finanzpolitischen Reserven wurde im Rahmen der Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells II (HRM2) eingeführt.

Ziel war es im Rahmen der Unternehmenssteuerreform eine Schwankungsreserve zu ermöglichen. Schliesslich wurde der Zweck erweitert und lautete allgemein «Grossprojekte».

Kritiker monierten, dass in der Praxis der Zweck sehr weit ausgelegt werde und sogar finanzpolitische Reserven gebildet würden, für welche es noch gar keine Abstimmung gegeben habe und mit der Reserve eine Entscheidung vorweggenommen werde.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatte vom Finanzdepartement verlangt, den entsprechenden Artikel im Finanzhaushaltsgesetz zu überarbeiten.

Es kommt zu einer Volksabstimmung

Die Vorlage der Regierung, die dem Kantonsrat beziehungsweise den Gemeindeversammlungen viel freie Hand lassen wollte für die Bildung von finanzpolitischen Reserven, wurde jedoch in der Vorberatung von der GPK verschärft.

Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Lesung gab es lange Diskussionen.

Marcel Montanari (FDP) scheiterte mit seinem Antrag, finanzpolitische Reserven komplett zu streichen.

Weil die Gesetzesänderung nicht mit einer Vierfünftelmehrheit beschlossen wurde, gibt es nun eine Volksabstimmung.

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