Rahmenvertrag Jakob und Emma Windler-Stiftung
Die Windler-Stiftung und die Stadt Stein am Rhein regeln ihre Zusammenarbeit neu. Ab 2026 fliessen jährlich 1,5 Millionen Franken in einen Stiftungsfonds.

Wie die Stadt Stein am Rhein mitteilt, die bisherigen Zuwendungen der Jakob und Emma Windler-Stiftung an die Stadt Stein am Rhein erfolgten gestützt auf eine Leistungsvereinbarung. Aufgrund veränderter kantonaler Rahmenbedingungen und im Einvernehmen zwischen der Stadt und der Stiftung wurde diese Vereinbarung gekündigt.
Der Stiftungsrat beschloss, die Zusammenarbeit mit der Stadt ab dem Jahr 2026 in Form eines Rahmenabkommens zu regeln.
Dieses orientiert sich am Stifterwillen und den Statuten und stellt die Unterstützung der Bevölkerung weiterhin sicher. So unterstützt die Stiftung die Stadt während vier Jahren mit jährlich 1,5 Millionen Franken.
Windler-Stiftungsfonds für soziale und kulturelle Zwecke
Zur Erfüllung des Rahmenabkommens bildet die Stadt Stein am Rhein den Fonds «Windler-Stiftungsfonds». Die Fondsmittel sind zweckgebunden einzusetzen für die Bereiche Alter, Bildung und Soziales, Ortsbild und Verschönerung sowie Kultur und Freizeit.
Die Mittel dürfen nicht für Aufgaben verwendet werden, zu deren Erfüllung die Einwohnergemeinde Stein am Rhein aufgrund übergeordneter, gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist.






