Adventszeit

    Zentralschweiz: Fahrfähigkeit in der Adventszeit

    In der Adventszeit steigt auch der Alkoholkonsum. Daher erinnern die Zentralschweizer Polizeikorps Verkehrsteilnehmer nur im fahrfähigen Zustand zu fahren.

    Fahrfähigkeit in Adventszeit.
    Fahrfähigkeit in der Adventszeit. - Kantonspolizei Obwalden

    Das Wichtigste in Kürze

    • In der Advents- und Weihnachtszeit steigt meist der Alkoholkonsum.
    • Die Zentralschweizer Polizeikorps mahnen, sich nur fahrfähig hinters Steuer zu setzten.
    • Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

    Verbunden mit diversen festlichen Aktivitäten steigt in der Advents- und Weihnachtszeit erfahrungsgemäss auch der Alkoholkonsum an.

    Immer wieder ereignen sich Verkehrsunfälle, welche durch Lenker verursacht werden, die alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs sind.

    Unter Alkohol- und Drogeneinfluss steigt die Risikobereitschaft und gleichzeitig beeinträchtigen schon kleine Mengen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeiten.

    Es drohen strafrechtliche Konsequenzen

    Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenkt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Dritte.

    Auch wenn Sie unfallfrei bleiben, drohen Ihnen bei einer Polizeikontrolle strafrechtliche Konsequenzen und der Entzug Ihres Führerausweises.

    Blaulicht
    Blaulicht auf einem Polizeiwagen. (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv

    Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden appellieren die Zentralschweizer Polizeikorps an die Eigenverantwortung und rufen in Erinnerung:

    Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause, wenn Sie Anlässe besuchen, bei denen Sie womöglich Alkohol konsumieren. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder, wo dies angeboten wird, Dienstleistungen wie jene der Aktion Nez Rouge.

    Auch mit einem «Kater» sollte nicht gefahren werden

    Organisieren Sie Fahrgemeinschaften. Sprechen Sie vorher ab, wer fährt und dabei auf den Konsum von Alkohol verzichtet. Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.

    Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen. Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem «Kater» ans Steuer. Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

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