Obwalden

Obwalden: Leinenpflicht für Hunde in Schutzzonen einhalten

Wie die Staatskanzlei Obwalden angibt, ruft der Kanton Obwalden zur Einhaltung der Leinenpflicht auf. Damit soll verhindert werden, dass Hunde Wildtiere jagen.

Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay

Bei den kantonalen Fachstellen mehren sich die Meldungen aus der Bevölkerung, dass sich immer mehr Hundebesitzer nicht an die geltende Leinenpflicht in den Naturschutzzonen (unter anderem Usser Allmend, Städerried, Hinteregg-Andresen) halten.

Gerade im Gebiet Langis und Kaltbad spitzt sich die Situation zu, da hier auf engem Raum viele Besucher zum Langlaufen, Schneeschuhlaufen oder Wandern zusammenkommen und auch ihre Hunde mitbringen.

Ganzjährige Leinenpflicht in den Naturschutzzonen

In den Naturschutzzonen gilt die Leinenpflicht für Hunde ganzjährig.

In den Wildruhezonen im Gebiet der Moorlandschaft vom 1. Dezember bis zum 15. Juli, in den übrigen Wildruhezonen bis zum 30. April.

Die Naturschutz- und Wildruhezonen sind vor Ort ausgewiesen.

Zudem gilt in Obwalden, mit Ausnahme der Gemeinde Alpnach, in und entlang von allen Wäldern eine Leinenpflicht.

Wildtiere müssen im Winter Energie sparen

Um Energie zu sparen, beschränken die unter anderem im Gebiet Glaubenberg vorkommenden Birk- und Schneehühner, aber auch Rehe, Gämsen, Hirsche, Schneehasen und Feldhasen ihre Aktivitäten im Winter auf ein Minimum.

Sie halten sich bevorzugt dort auf, wo sie auf engstem Raum Nahrung, Deckung vor Fressfeinden und Schutz vor Kälte finden.

Durch das Aufscheuchen oder gar Jagen der Wildtiere durch freilaufende Hunde erfahren die Tiere Stress und verbrauchen lebensnotwendige Energiereserven.

Dies kann in den schlimmsten Fällen zu einer lebensbedrohlichen Schwächung führen.

Leinenpflicht wird kontrolliert

Die Leinenpflicht für Hunde ist im Reglement der Naturschutzzonen und der Wildruhezonen sowie in der Hundeverordnung der einzelnen Gemeinden geregelt.

Wer seinen Hund nicht an die Leine nimmt, riskiert eine Anzeige.

Zukünftig werden zum Schutz der Wildtiere besonders in den Naturschutzzonen vermehrt Kontrolleinsätze durch die Kantonspolizei und die Wildhut und Naturaufsicht durchgeführt.

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