Korporations- und Alpgenossenversammlung Kerns ausgesetzt
Die Korporation Kerns und die Alpgenossenschaft Kerns a.d.st. Brücke setzen die im Mai stattfindenden Versammlungen auf unbestimmte Zeit aus.

Gemäss den aktuellsten Bestimmungen des Bundes sind Versammlungen bis vorerst mindestens 19. April 2020 untersagt. Es kann zurzeit nicht abgeschätzt werden, ob diese Massnahmen dann enden oder gegebenenfalls verlängert werden müssen.
Vom Versammlungsverbot betroffen sind auch die traditionellerweise im Mai stattfindenden Korporationsund Alpgenossenversammlungen. Aufgrund der Vorlaufzeit (Publikation im Amtsblatt mind. 3 Wochen vorher, Druck und Versand der Botschaften etc.) müssten diese aber noch während des aktuellen oder eines möglichen verlängerten Versammlungsverbots angesetzt und dann gegebenenfalls abgesagt werden.
Die Situation ist diesbezüglich sehr unsicher. Der Korporations- und Alpgenossenrat Kerns a.d.st. Brücke hat daher beschlossen, auf das Ansetzen von den Versammlungen vorerst zu verzichten.
Sobald es die Entwicklung zulässt, werden die Versammlungen angesetzt und dies entsprechend kommuniziert. Nachdem der Bund bereits die eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai 2020 abgesagt hat, stehen Urnenabstimmungen als Alternative zurzeit ebenfalls nicht zur Verfügung.