Das Areal im Dorfkern Südwest in Ruswil nimmt eine zentrale Stellung in der Dorfkernentwicklung ein. Der Gemeinderat will die Beplanung weiter vorantreiben.
Das Gemeindehaus Ruswil.
Das Gemeindehaus Ruswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Grundeigentümerschaft des erweiterten Areals im Dorfkern Südwest und der Gemeinderat Ruswil wollen die Beplanung des Gebiets vorantreiben. Das Areal nimmt eine zentrale Stellung in der Dorfkernentwicklung ein.

Daneben möchte der Gemeinderat den Verwaltungsmitarbeitenden in naher Zukunft Arbeitsplätze und Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die den heutigen Sicherheitsanprüchen und den Ansprüchen handicapierter Kunden genügen.

Entstehen sollen auf dem Areal nebst dem neuen Gemeindehaus gehaltvolle Bauten mit Gewerbe- und Wohnräumen. Während für die Beplanung der Gemeindehausparzelle ein Wettbewerbsverfahren vorgesehen ist, wird das restliche Areal mittels begleitetem Qualitäts- beziehungsweise Gestaltungsplanverfahren weiterbeplant.

Das Grundstück soll in den Eigentum der Gemeinde übergehen

Das zuständige Planungsgremium besteht aus dem Architekten des Grundeigentümers, dem Gebietsdenkmalpfleger, dem Fachgremium der Gemeinde und weiteren Architekturbüros, die in Absprache mit dem Gemeinderat und der Denkmalpflege bestimmt wurden.

Die Situierung der Gemeindehausparzelle ist nicht definitiv fixiert. Das kann im geplanten Gestaltungsplanverfahren geschehen. Das Grundstück soll vor der Bebauung ins Eigentum der Gemeinde übergehen. Inzwischen hat eine Aussprache mit der kantonalen Denkmalpflege stattgefunden.

Dabei hat das Planungsgremium nochmals seine geschärften Absichten und Haltungen platziert. Die Denkmalpflege hat ihre Ansichten dargetan.

Das Planungsgremium wird nun sämtliche relevanten Dokumente und Berichte gesammelt der Denkmalpflege zustellen. Dies, obwohl die Denkmalpflege kontinuierlich mit den wichtigen Unterlagen bedient wurde.

Der Gestaltungsplan nimmt weiter Gestalt an

Mit dem gesamten Dossier will das Gremium aufzeigen, welche qualitätssichernden Anstrengungen es bei der Arealbeplanung bereits unternommen hat. Insbesondere konnte in verschiedenen Varianten keine sinnvolle Integration des Gebäudes «Farb», Wolhuserstrasse 4, erzielt werden.

Die Arbeiten am Gestaltungsplan gehen derweil weiter. Die öffentliche Auflage ist nach Erhalt der Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege vorgesehen, und zwar noch vor den Sommerferien.

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