Wie die Stadt Sempach mitteilt, wurde die Baugebührenverordnung zur Kostenregulierung für Baubewilligungsverfahren rückwirkend zum 4. Juli 2023 verabschiedet.
Sempach
Das Stadttor der Gemeinde Sempach. (Archivbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Seit Juli 2023 sind die durch den Regierungsrat genehmigten Ortsplanungsinstrumente in Kraft.

Der Artikel 50 des Bau- und Zonenreglements (BZR) regelt die Verrechnung der mit Baubewilligungsverfahren zusammenhängenden Kosten an die Grundeigentümer.

Für die effektive Verrechnung ist der Erlass einer Gebührenregelung durch den Stadtrat notwendig.

Der Bereich Raum, Umwelt und Energie hat die Verordnung zur Erhebung von Gebühren für Planungsaufgaben und baurechtliche Aufgaben der Stadt Sempach (Baugebührenverordnung) erarbeitet.

Verordnung tritt rückwirkend in Kraft

Die Baugebührenverordnung wurde in der Zwischenzeit durch den Stadtrat verabschiedet.

Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 4. Juli 2023 in Kraft und gilt für alle noch nicht entschiedenen Gesuche und für alle noch nicht in Rechnung gestellten Arbeiten.

Die Baugebührenverordnung kann auf der Webseite der Stadt Sempach (Rubrik Verwaltung, Rechtssammlung) oder bei der Stadtverwaltung bezogen werden.

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